Der Vertrag von Lissabon
– mehr Demokratie für die EU?
Ich war immer ein glühender
Verfechter eines geeinten Europas. Separatistisches Kirchturmdenken ist
mir ein Gräuel und mit Patriotismus, Nationalismus und dergleichen kann
ich seit meiner Pubertät nichts mehr anfangen. Wer die Meinung
vertritt, erst kommt Tirol, dann Wien, erst kommt der Bezirk, dann das
Land, der kann irgendwann auch sagen: Erst komme ich, dann die anderen.
Nationalismus ist Egoismus auf Staatsebene. Für mich galt immer die
Devise: Nur gemeinsam sind wir stark, nur ein Miteinander hilft auch in
Zukunft, Kriege zu vermeiden und das Wohl unserer Kinder zu sichern.
Ende Mai 1983 saß ich mit
meinem Vater in Prag im "U Fleků", dem berühmten
Bierlokal in der Nähe des Karlsplatzes. Es war noch vor dem
Zusammenbruch des stalinistisch geprägten Kommunismus, der Europa für
Jahrzehnte geteilt hatte. Wir saßen mit zwei tschechischen Jugendlichen
an einem Tisch, einem Mädchen und einem Jungen, die damals in etwa so
alt waren wie ich, also um die 19 Jahre. Da mein Vater ein wenig
Tschechisch sprach, konnten wir uns recht nett unterhalten. Zu meiner
großen Freude stellte ich fest, dass sich tschechische Jugendliche
trotz ideologischer Indoktrination um nichts von ihren westeuropäischen
Altersgenossen unterschieden. Genau wie wir wünschten sie sich
sehnlichst den Frieden unter den Völkern. Sie wünschten sich, dass
Amerika aufhören würde, ihr Land mit Pershing-II-Raketen und
Cruise-Missiles vor ihrer Haustüre zu bedrohen. Sie wünschten sich,
West-Musik zu hören und endlich
einmal das Mittelmeer sehen zu können ...
Nun, der
Nato-Doppelbeschluss ist schon lange Geschichte, Udo Lindenbergs
"Sonderzug" längst in Pankow angekommen und tschechische
Badegäste in Bibione sind auch keine Seltenheit mehr. Die Deutschen feierten
Silvester unter dem Brandenburger Tor und die Welt lernte zu begreifen, dass
Europa erst am Ural aufhört und nicht an der Berliner Mauer. So wie vor
den beiden Weltkriegen, als österreichische Adelsfamilien zur
Sommerfrische nach Opatija fuhren und deutsche Fürsten in St.
Petersburg mit dem Zaren dinierten, so können wir heute ohne Visum
und andere lästige Einreiseformalitäten mal schnell von Eisenstadt
nach Sopron fahren, um dort ein leckeres Gulyás zu essen. Es wuchs
zusammen, was zusammen gehört, und viele freundeten sich sogar damit
an, den europäischen Gedanken den Bosporus überqueren zu lassen und
auch das türkische Volk in unsere Gemeinschaft aufzunehmen.
Warum also sollte sich
diese neue Gemeinschaft, die Europäische Union, nicht auch eine
gemeinsame Verfassung geben? Warum sollte Europa nicht ein
einheitlicher, unabhängiger Staat werden mit einer gemeinsamen Außen-
und Innenpolitik und einer gemeinsamen militärischen
Verteidigungsstrategie? Es bestand also kein Grund zur Beunruhigung, als
die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer am 29. Oktober
2004 in Rom den "Europäischen Verfassungsvertrag"
unterzeichneten.
Merkwürdigerweise ist der
Inhalt dieses bedeutenden Vertragswerkes weder in der österreichischen
Bevölkerung allgemein bekannt noch in irgendeinem anderen europäischen
Land, obwohl der Vertrag ganz erhebliche Auswirkungen auf die einzelnen
Mitgliedsstaaten hätte. Aber auch die Rechte jedes einzelnen Bürgers würden zum Teil massiv beschnitten.
Mit dem Inkrafttreten des
Verfassungsvertrages gäbe jedes EU-Land seine nationalstaatliche Souveränität
weitgehend auf. In Artikel I-6 des Verfassungstextes hieß es: "Die
Verfassung und das von den Organen der Union (...) gesetzte Recht haben
Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten." Damit gilt die neue
EU-Verfassung mehr als die österreichische Bundesverfassung und auch
die "immerwährende Neutralität" Österreichs wäre endgültig
Geschichte. Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger vom Institut für Völkerrecht
und Internationale Organisationen an der Universität Salzburg meint
dazu: "Mit dem Inkrafttreten des Verfassungsvertrages ist Österreich
nicht mehr zuständig, immerwährend neutral zu sein oder neutral sein
zu wollen." Nach seiner Auffassung und nach Auffassung einer ganzen
Reihe namhafter Juristen kommt dies einer Gesamtänderung der
Bundesverfassung gleich. Eine solche Änderung ist nach den österreichischen
Verfassungsprinzipien jedoch nur aufgrund einer Volksabstimmung möglich.
Statt dessen hat der Nationalrat am 11. Mai 2005 nahezu einstimmig die
EU-Verfassung ratifiziert – ohne das Volk zu befragen.
Demokratischer verhielten sich da
die Franzosen, die Niederländer und die Spanier, sie hielten
entsprechende Referenden ab. Und siehe da: Die französische und die
niederländische Bevölkerung sprach sich eindeutig gegen eine derartige
EU-Verfassung aus, sodass das Vertragswerk nicht in Kraft
treten konnte. – Mit dem "Vertrag von Lissabon", den die
Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsstaaten am 13. Dezember 2007
unterzeichneten, haben sich die EU-Eliten nun auf eine getarnte
Neuauflage des Verfassungsvertrages geeinigt. "Ich
denke, den Kern der Verfassung haben wir zu bewahren gewusst",
meinte der belgische Premierminister Guy Verhofstadt nach den
Verhandlungen.
Demokratiepolitisch ist der
Vertrag von Lissabon eine Katastrophe: Wie die ursprüngliche Verfassung
sieht er auf EU-Ebene keine Gewaltenteilung vor! Die einzige,
demokratisch gewählte EU-Institution, das Europäische Parlament,
kann weder Gesetzesvorschläge unterbreiten noch in allen Bereichen
mitentscheiden. Die eigentliche Politik wird im EU-Ministerrat und
in der EU-Kommission gemacht. Beide sind nicht demokratisch gewählt!
Die Globalisierung wird
als Verfassungsprinzip festgeschrieben. Dienstleistungsabkommen wie
GATS werden nicht mehr in den nationalen Parlamenten, sondern direkt
in Brüssel beschlossen. Der Vertrag, so wie er sich darstellt, macht
es den Staaten unmöglich, sich für etwas anderes als den
entfesselten wirtschaftlichen Liberalismus zu entscheiden.